Am 28.
November 2010 können die rund 310.000 Münchnerinnen und Münchner mit
ausländischem Pass und Münchnerinnen und Münchner mit Migrationshintergrund,
die sich in den vergangenen zwölf Jahren haben einbürgern lassen, einen neuen
Ausländerbeirat wählen.
Was macht der Ausländerbeirat?
Das
Gremium mit 40 stimmberechtigten Mitgliedern vertritt die Interessen von
Migrantinnen und Migranten gegenüber dem Stadtrat und der Stadtverwaltung.
Darüber hinaus engagiert sich der Ausländerbeirat für die politische, rechtliche,
soziale und kulturelle Gleichstellung von Deutschen und Nichtdeutschen.
Wer darf wählen?
Wählen und
gewählt werden kann bei der Wahl des Ausländerbeirats, wer
ausländischer
Staatsangehöriger ist
und auf Antrag,
wer
die
doppelte Staatsbürgerschaft besitzt oder seit
dem 28.11.1998 eingebürgert wurde.
Alle
Wählerinnen und Wähler müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und
mindestens seit einem halben Jahr ihren Hauptwohnsitz in München haben.
Kandidaten- und Listenaufstellung
Jeder
Wahlberechtigte kann sich einer bestehenden Wahlliste anschließen oder eine
neue Liste mit höchstens 40 Kandidatinnen und Kandidaten gründen.
Wann wird gewählt?
28.11.2010
Wo wird gewählt?
Wahllokale
gibt es in jedem der 25 Stadtteile.
Wie funktioniert die Wahl?
Der
Ausländerbeirat wird direkt von den Stimmberechtigten gewählt.
Wie bei
der Kommunalwahl, ist auch bei der Ausländerbeiratswahl das Kumulieren und
Panaschieren möglich. Das heißt, man kann einem Kandidaten bis zu drei Stimmen
geben und ihn so gezielt nach vorne häufeln (Kumulieren). In das
Viereck vor dem betreffenden Namen schreibt man einfach eine 2 oder 3, wenn
man dem Kandidaten die mehrfache Stimmenzahl geben will. Man kann auch
Kandidaten verschiedener Listen unterstützen (Panaschieren).
In jedem
Fall muss man aber darauf achten, dass die Gesamtstimmenzahl von 40 dabei
nicht überschritten wird - sonst wird der Stimmzettel ungültig.
28. November Wahl des Ausländerbeirats
von 8.00 - 18.00 Uhr
Mindestens ein Wahllokal pro Stadtbezirk